Zum Inhalt springen

Prüfungen & Sicherheit

DGUV V3 und VDE 0701-0702 erklärt: Prüfpflicht, Fristen, Ablauf

· Blue Energy Gebäudetechnik · Lesezeit ca. 7 Minuten

Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet jeden Betrieb in Deutschland, seine elektrischen Anlagen und Geräte regelmäßig von einer Elektrofachkraft prüfen zu lassen. Wie diese Prüfung technisch abläuft, steht in der DIN VDE 0701-0702. In diesem Beitrag erklären wir, wen die Pflicht trifft, welche Fristen üblich sind, was bei der Prüfung tatsächlich passiert und warum das Prüfprotokoll im Ernstfall wichtiger ist als die Plakette am Gerät.

Was ist die DGUV Vorschrift 3?

Die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" ist eine Unfallverhütungsvorschrift der gesetzlichen Unfallversicherung. Ältere Hasen kennen sie noch unter dem Namen BGV A3, davor hieß sie VBG 4. Seit 2014 trägt sie den heutigen Namen, inhaltlich hat sich am Kern nichts geändert: Wer Mitarbeitende beschäftigt, muss dafür sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel sicher sind, und das regelmäßig nachweisen.

Die Vorschrift steht dabei nicht allein. Sie stützt sich auf das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung, die vom Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung verlangen. Aus dieser Beurteilung ergeben sich die konkreten Prüffristen für den eigenen Betrieb. Geprüft wird in drei Situationen: vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Änderung oder Reparatur und danach in wiederkehrenden Abständen.

Und was regelt die VDE 0701-0702?

Die DGUV V3 sagt, dass geprüft werden muss. Die Norm DIN VDE 0701-0702 sagt, wie: Sie legt für ortsveränderliche elektrische Geräte die Messverfahren und die Grenzwerte fest, gegen die jedes Messergebnis verglichen wird. Der Doppelname kommt daher, dass zwei Normen zusammengelegt wurden: Teil 0701 behandelt die Prüfung nach einer Instandsetzung, Teil 0702 die regelmäßige Wiederholungsprüfung.

Formal wurde die Norm 2021 durch zwei Nachfolger abgelöst: die DIN EN 50678 (VDE 0701) für die Prüfung nach Reparatur und die DIN EN 50699 (VDE 0702) für die Wiederholungsprüfung. Im Handwerk, in Ausschreibungen und auf Prüfprotokollen hält sich der eingeführte Name aber hartnäckig, und gemeint ist dasselbe Prüfverfahren nach aktuellem Normenstand.

Wen trifft die Prüfpflicht?

Kurz gesagt: jeden Arbeitgeber. Die Pflicht gilt unabhängig von Branche und Größe, also auch für kleine Handwerksbetriebe, Büros, Arztpraxen, Vereine mit Angestellten, Schulen und kommunale Einrichtungen. Auch ein Ein-Personen-Betrieb ist betroffen, sobald er elektrische Betriebsmittel einsetzt. Nur Privathaushalte müssen nicht prüfen lassen; dort empfiehlt sich stattdessen der E-Check, etwa nach Umbauten oder beim Kauf gebrauchter Geräte.

Wichtig zu wissen: Die Verantwortung liegt beim Unternehmer und lässt sich nicht wegdelegieren. Delegierbar ist nur die Durchführung, und zwar an eine Elektrofachkraft beziehungsweise eine zur Prüfung befähigte Person mit geeigneter, kalibrierter Messtechnik.

Welche Geräte müssen geprüft werden?

Die Norm unterscheidet zwei Welten. Ortsveränderliche Betriebsmittel sind alle Geräte, die im Betrieb bewegt werden oder bewegt werden können, während sie am Netz hängen. Das ist der Bereich der VDE 0701-0702 und typischerweise die längste Liste im Haus:

Daneben stehen ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel: die feste Elektroinstallation, Unterverteilungen, fest angeschlossene Maschinen. Auch sie fallen unter die DGUV V3, werden aber nach eigenen Normen und in längeren Abständen geprüft.

Die Prüffristen im Überblick

Die Vorschrift nennt keine starre Frist für alle, sondern Richtwerte. Maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung: Ein Winkelschleifer auf der Baustelle altert schneller als der Monitor im Büro. In der Praxis haben sich diese Abstände etabliert:

Einsatzbereich Richtwert Beispiel
Baustelle, raue Umgebung ca. alle 3 Monate Kabeltrommel, Handmaschine im Außeneinsatz
Werkstatt, Produktion ca. alle 6 bis 12 Monate Bohrmaschine, Lötstation, Absaugung
Büro, Verwaltung bis zu 24 Monate Rechner, Monitor, Drucker, Ladegeräte
Ortsfeste Anlagen ca. alle 4 Jahre Feste Installation, Unterverteilung

Ein Detail, das bares Geld wert sein kann: Die längeren Fristen, etwa die 24 Monate im Büro, setzen voraus, dass bei den Prüfungen eine niedrige Fehlerquote erreicht wird, als Anhaltswert gelten unter 2 Prozent beanstandete Geräte. Ein sauber gepflegter Gerätebestand verlängert also die Abstände und senkt die laufenden Prüfkosten.

So läuft die Prüfung ab

Jedes Gerät durchläuft drei Stufen, und jede davon hat schon Fehler gefunden, die die anderen übersehen hätten:

1. Sichtprüfung

Gehäuse, Leitung, Stecker, Zugentlastung, Beschriftung. Viele Mängel sind sichtbar, bevor ein Messgerät angeschlossen wird: gequetschte Leitungen, geflickte Stellen mit Isolierband, fehlende Schutzabdeckungen.

2. Messung

Mit einem Gerätetester werden die sicherheitsrelevanten Werte gemessen und mit den Grenzwerten der Norm verglichen: der Schutzleiterwiderstand (sitzt die Schutzverbindung noch fest?), der Isolationswiderstand (ist die Isolierung noch intakt?) und der Schutzleiter- beziehungsweise Berührungsstrom (fließt Strom dorthin, wo keiner hingehört?). Genau dieser Teil unterscheidet die normgerechte Prüfung vom bloßen „Draufschauen".

3. Funktionsprüfung und Dokumentation

Das Gerät wird eingeschaltet und auf Funktion geprüft, danach werden alle Ergebnisse je Gerät protokolliert. Das Gerät bekommt eine Prüfplakette mit dem nächsten Fälligkeitsdatum, der Betrieb bekommt das Prüfprotokoll samt Mängelliste. Aufbewahrt wird das Protokoll mindestens bis zur nächsten Prüfung, es ist der eigentliche Nachweis.

Was passiert, wenn nicht geprüft wird?

Solange nichts passiert: nichts. Genau das macht das Thema tückisch, denn relevant wird die fehlende Prüfung immer im schlechtesten Moment. Nach einem Brand fragt der Sachversicherer nach den Prüfprotokollen, nach einem Stromunfall die Berufsgenossenschaft. Fehlen die Nachweise, drohen Leistungskürzungen, Regressforderungen und Bußgelder, bei Personenschäden steht die persönliche Haftung des Unternehmers im Raum. Umgekehrt gilt: Wer lückenlose Protokolle vorlegen kann, hat im Schadensfall seine Pflichten nachweislich erfüllt.

Drei Tipps aus der Praxis

Häufige Fragen

Ist DGUV V3 das Gleiche wie BGV A3?

Ja. Die DGUV Vorschrift 3 ist seit 2014 der Name der früheren BGV A3 (davor VBG 4). Inhaltlich geht es unverändert um die Pflicht, elektrische Anlagen und Betriebsmittel im Betrieb regelmäßig prüfen zu lassen. Wer in alten Unterlagen noch BGV A3 liest, meint dieselbe Vorschrift.

Dürfen wir unsere Geräte selbst prüfen?

Nur, wenn eine Elektrofachkraft beziehungsweise eine zur Prüfung befähigte Person mit geeigneter Messtechnik im Haus ist. Eine elektrotechnisch unterwiesene Person darf unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft mitwirken. Eine Sichtkontrolle durch Laien ersetzt die Prüfung nicht, weil die vorgeschriebenen Messungen fehlen und ohne Protokoll kein Nachweis existiert.

Gilt die VDE 0701-0702 überhaupt noch?

Die DIN VDE 0701-0702 wurde 2021 formal durch zwei Nachfolgenormen abgelöst: DIN EN 50678 (VDE 0701) für die Prüfung nach einer Reparatur und DIN EN 50699 (VDE 0702) für die Wiederholungsprüfung. Inhaltlich wird das Prüfverfahren fortgeführt, und im Alltag ist die Bezeichnung VDE 0701-0702 weiterhin üblich. Geprüft wird bei uns selbstverständlich nach dem aktuellen Normenstand.

Müssen auch private Geräte von Mitarbeitenden geprüft werden?

Ja. Sobald ein privat mitgebrachtes Gerät im Betrieb genutzt wird, etwa Kaffeemaschine, Radio oder Handy-Ladegerät, gilt es als elektrisches Betriebsmittel des Unternehmens und fällt unter die Prüfpflicht. Viele Betriebe regeln deshalb per Anweisung, welche Privatgeräte erlaubt sind, und nehmen sie mit in den Prüfturnus auf.

Reicht die Prüfplakette als Nachweis?

Nein. Die Plakette am Gerät zeigt nur, dass geprüft wurde und wann die nächste Prüfung fällig ist. Der eigentliche Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft und Versicherung ist das Prüfprotokoll mit den Messwerten je Gerät. Deshalb gehört zu jeder Prüfung eine vollständige, aufbewahrte Dokumentation.

DGUV V3 Prüfung in Hohenlohe und Umgebung

Wir prüfen ortsveränderliche Geräte nach VDE 0701-0702 direkt bei Ihnen im Betrieb, mit Protokoll je Gerät, Mängelliste und Erinnerung an die nächste Fälligkeit. Von Schrozberg aus sind wir in der ganzen Region unterwegs, von Crailsheim bis Bad Mergentheim.

Zur DGUV V3 Prüfung anfragen

Passt dazu

← Alle Beiträge im Blog